EQS-News: CENTROTEC SE
/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf
CENTROTEC SE Bekanntmachung entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.2016/1052 // Aktienrückkauf – ZWISCHENMELDUNG Die CENTROTEC SE hat im Zeitraum vom 06.Januar 2025 bis einschließlich 10. Januar 2025 insgesamt 1.916 eigene Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben. Mit Bekanntmachung vom 2. Dezember 2024 entsprechend Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms auf den 4. Dezember 2024 festgelegt. Dabei wurden Aktien – ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg – wie folgt erworben:
Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 4. Dezember 2024 durch die CENTROTEC SE zurückerworbenen Aktien auf 9.853 Stück. Weitere Informationen entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet auf der Website der Emittentin unter https://www.centrotec.com/ir abrufbar. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der CETROTEC SE beauftragtes Wertpapierdienstleistungsunternehmen ausschließlich über den Freiverkehr an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg. Brilon, den 13. Januar 2025 CENTROTEC SE Der Verwaltungsrat
13.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. |