EQS-News: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
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CVC überschreitet Mindestannahmeschwelle für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für CompuGroup Medical – Erwarteter Beginn der erweiterten Annahmefrist am 29. Januar
Koblenz, Frankfurt - CVC Capital Partners („CVC“) hat die Mindestannahmeschwelle von 17 % für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an alle Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („ CompuGroup Medical “ oder „CGM“) innerhalb der Annahmefrist überschritten. Zum 22. Januar 2025, 11:00 Uhr (MEZ), wurde das öffentliche Übernahmeangebot der Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC beraten und verwaltet werden, für etwa 3,85 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical angenommen. Zusätzlich wurden 13,62 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical durch Aktienkäufe außerhalb des Angebots erworben, welche gegenwärtig direkt und über Instrumente durch CVC gehalten werden. Daniela Hommel, Chief Financial Officer von CompuGroup Medical , erklärt: „Das Überschreiten der Mindestannahmeschwelle ist der nächste Meilenstein auf unserem Weg zur strategischen Partnerschaft mit CVC. Mit CVC an unserer Seite sind wir ideal positioniert, um unsere marktführende Rolle im Bereich E-Health zu stärken und auszubauen. Klares Ziel ist es, unseren Kunden und ihren Patienten die besten Lösungen zu bieten.“ Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, sagt: „Wir sind begeistert, dass wir diesen Meilenstein erreicht haben, und freuen uns auf die Partnerschaft mit CompuGroup Medical . Gemeinsam werden wir die Chancen im dynamischem E-Health-Markt nutzen und so das nächste Kapitel der bemerkenswerten CGM-Erfolgsgeschichte schreiben.“ Aktionäre von CompuGroup Medical können ihre Aktien während der laufenden Annahmefrist, die bis zum 23. Januar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ) andauert, sowie innerhalb der erweiterten Annahmefirst voraussichtlich vom 29. Januar 2025 bis zum 11. Februar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ) für 22 Euro je Aktie andienen. Einzelheiten über die Annahme des Angebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über etwaige relevante Fristen zu erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegt wurden und die ein Handeln vor dem formellen Ende der weiteren Annahmefrist erforderlich machen können. Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot bleibt unter dem Vorbehalt der Erfüllung der regulatorischen Bedingungen in den Abschnitten 12.1.1 und 12.1.2 der Angebotsunterlage. Der Abschluss der Transaktion wird für Q2 2025 erwartet. Das Management von CompuGroup Medical und CVC haben vereinbart, das Unternehmen nach Vollzug des Übernahmeangebots über ein Delisting-Angebot von der Börse zu nehmen. CVC hat nicht die Absicht, den Angebotspreis im Rahmen des Delisting-Angebots zu erhöhen. Für Aktionäre, die investiert bleiben, besteht dann das Risiko, illiquide und nicht börsennotierte Wertpapiere mit sehr begrenzter Berichterstattung zu halten, bei denen ungewiss ist, ob sie zu einem angemessenen Preis veräußert werden können. CVC benötigt nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots keine weiteren Aktien, um das Delisting-Angebot vorzubringen. Details zum Angebot Am 09. Dezember 2024 haben CompuGroup Medical und CVC eine strategische Partnerschaft bekanntgegeben, mit dem Ziel die langfristige Wachstums- und Innovationsstrategie von CompuGroup Medical zu unterstützen. Gemeinsam planen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesen voranzutreiben, von denen Patienten und Gesundheitsdienstleister weltweit profitieren.
Im Rahmen der Vereinbarung zur strategischen Partnerschaft hat CVC ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre von CompuGroup Medical in Höhe von 22,00 Euro je Aktie in bar unterbreitet. Die Aktionäre um die Gründerfamilie Gotthardt, die zusammen rund 50,1 % aller Aktien halten, werden ihre Mehrheitsbeteiligung an CompuGroup Medical behalten. Die Parteien haben vereinbart, für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nach Vollzug des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag zu schließen.
Das Angebot entspricht einem Aufschlag von 51,2 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor der Ankündigung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots und einem Aufschlag von 33,5 % auf den Schlusskurs der Aktien von CompuGroup Medical am 6. Dezember 2024, dem letzten Schlusskurs vor der Ankündigung des Übernahmeangebots. Das Angebot bietet den CompuGroup Medical-Aktionären die Möglichkeit, einen erheblichen Anteil des zukünftigen Wertpotenzials des Unternehmens unmittelbar und mit hoher Sicherheit zu realisieren.
Gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot von CVC nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der folgenden Website abrufbar: www.practice-public-offer.com
Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2023 einen Jahresumsatz von 1,19 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharmaunternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für innovative Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.
Über CVC Capital Partners CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 193 Mrd. Euro. CVC verfügt über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity, Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen Investoren in Höhe von rund 240 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen der CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit in rund 130 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 155 Mrd. Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit gründer- und familiengeführten Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein global führender Spezialist für Industriegase.
Wichtige Hinweise: Diese Pressemitteilung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ("CGM-Aktien"). Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot sind ausschließlich in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung freigegebenen Angebotsunterlage enthalten. Caesar BidCo (die "Bieterin") behält sich das Recht vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen Dokumente im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum Übernahmeangebot ist unter anderem im Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine Mitteilungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Ermächtigungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von CGM-Aktien können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt sind. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und ggf. von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird weder direkt noch indirekt ein Übernahmeangebot in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen würde. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in Rechtsordnungen veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in denen das Übernahmeangebot nach geltendem Recht verboten wäre.
Die Bieterin und/oder mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") und/oder deren Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG können während der Laufzeit des Übernahmeangebots CGM-Aktien auf andere Weise als im Rahmen des Übernahmeangebots außerhalb der Börse erwerben oder Erwerbsvereinbarungen hierzu treffen, CGM-Aktien während der Laufzeit des Übernahmeangebots auf andere Weise als im Rahmen des Übernahmeangebots börslich oder außerbörslich erwerben oder Vereinbarungen über einen solchen Erwerb treffen, sofern diese Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen außerhalb der Vereinigten Staaten erfolgen, den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, entsprechen und der Übernahmeangebotspreis entsprechend einer außerhalb des Übernahmeangebots gezahlten höheren Gegenleistung erhöht wird. Informationen über entsprechende Erwerbe bzw. Erwerbsvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Informationen werden auch in einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin unter www.practice-public-offer.de veröffentlicht.
Das in dieser Pressemitteilung erwähnte Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind, und unterliegt den für in der Bundesrepublik Deutschland börsennotierte Unternehmen geltenden Offenlegungspflichten, -regeln und -praktiken, die sich in einigen wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Pressemitteilung wurde in Übereinstimmung mit dem deutschen Stil und der deutschen Praxis erstellt, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Die an anderer Stelle, auch in der Angebotsunterlage, enthaltenen Finanzinformationen über die Bieterin und die CGM sind nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt worden. Daher sind sie möglicherweise nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen.
Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten auf der Grundlage der so genannten grenzüberschreitenden Befreiung (Tier II) von bestimmten Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden Fassung (der "Exchange Act") durchgeführt. Diese Befreiung erlaubt es der Bieterin, bestimmte materiell- und verfahrensrechtliche Vorschriften des Exchange Act für Übernahmeangebote zu erfüllen, indem sie das Recht oder die Praxis der inländischen Rechtsordnung einhält, und befreit die Bieterin von der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des Exchange Act. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten sollten beachten, dass CGM nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse notiert ist, nicht den periodischen Anforderungen des Exchange Act unterliegt und nicht verpflichtet ist, Berichte bei der United States Securities and Exchange Commission einzureichen, und dies auch nicht tut.
CGM-Aktionäre, die ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten haben, sollten beachten, dass sich das Übernahmeangebot auf Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein "ausländischer privater Emittent" im Sinne des Exchange Act ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten unter Berufung auf die grenzüberschreitende Befreiung (Tier 2) von bestimmten Anforderungen des Exchange Act unterbreitet und unterliegt im Wesentlichen den Offenlegungs- und anderen Vorschriften und Verfahren in Deutschland, die sich von denen in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Übernahmeangebot den U.S.-amerikanischen Wertpapiergesetzen unterliegt, gelten diese Gesetze nur für CGM-Aktionäre, die ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten haben, und keine andere Person hat irgendwelche Ansprüche nach diesen Gesetzen.
Jeder Vertrag, der aufgrund der Annahme des Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird nach diesem ausgelegt. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Ländern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) kann es schwierig sein, bestimmte Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den US-Bundeswertpapiergesetzen (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die CGM ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Jurisdiktion, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben und ihre jeweiligen Führungskräfte und Direktoren außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Jurisdiktion, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind. Es kann sein, dass es nicht möglich ist, ein Unternehmen, das nicht in den Vereinigten Staaten ansässig ist, oder seine leitenden Angestellten oder Direktoren in einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten wegen Verstößen gegen die Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten zu verklagen. Es ist unter Umständen auch nicht möglich, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder seine Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.
Soweit diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese nicht als Tatsachenbehauptungen zu verstehen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, die jedoch keine Gewähr für deren zukünftige Richtigkeit bieten (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern.
22.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | CompuGroup Medical SE & Co. KGaA |
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56070 Koblenz | |
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Fax: | +49 (0)261 8000 3200 |
E-Mail: | investor@cgm.com |
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